Die Umsatzsteuer-ID gehört ins Impressum

RechtlichesImpressumUmsatzsteuer-ID

Lesezeit: 3 Minuten

Sobald Sie eine Webseite oder einen Onlineshop betreiben, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet bestimmte Angaben über sich und Ihr Unternehmen zu veröffentlichen. Neben Datenschutzerklärung und ggf. allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Barrierefreiheitserklärung zählt insbesondere das Impressum zu den Rechtstexten, die auf so gut wie jeder Webpräsenz verfügbar sein müssen.

Inhalt und Aufbau des Impressums sind sehr genau definiert. Am besten gelingt die Ausformulierung des eigenen Impressums unter Zuhilfenahme eines Generators. Zahlreiche Anbieter von Rechtstext-Generatoren bieten ihre Dienste gegen eine Gebühr oder teilweise sogar kostenlos an. Bei Nutzung eines Generators minimieren Sie das Risiko, Pflichtangaben zu vergessen, die im Impressum enthalten sein müssen.

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Anwaltskanzlei.

So muss jedes Unternehmen, das über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, diese im Impressum seiner Webauftritte veröffentlichen. Unternehmen, die keine Umsatzsteuer-ID haben, sind von dieser Pflicht natürlich befreit. Dazu zählen z.B. Gewerbetreibende, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Der Hinweis zur Umsatzsteuer-ID kann im Impressum beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE123456789

Rechtliche Grundlage

Dass die Umsatzsteuer-ID im Impressum veröffentlicht werden muss, ist in §5 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Dort heißt es in Absatz 1 Satz 6:

„in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Absatz 1 Satz 1, 2 oder 3 des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Absatz 1 der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer“

Was droht bei fehlender Umsatzsteuer-ID?

Wer vergisst seine Umsatzsteuer-ID im Impressum seines Webauftritts zu veröffentlichen, riskiert dafür eine Abmahnung zu kassieren. Das kann unter Umständen ziemlich teuer werden.

Sie haben tatsächlich vergessen Ihre Umsatzsteuer-ID in Ihrem Impressum zu veröffentlichen und benötigen Hilfe bei der Korrektur? Sind Sie unsicher, ob Ihr Impressum den aktuellen Vorgaben entspricht? Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausformulierung und Aktualisierung der Rechtstexte Ihrer Webauftritte. Kontaktieren Sie uns einfach.

Wir geben in diesem Artikel Tipps und Informationen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit oder absolute Korrektheit. Im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Weitere Artikel

  • Barrierefreiheit – Anforderungen der WCAG im Detail

  • Wichtige Links als stets verfügbarer Blickfang

  • Barrierefreiheit – Das Wichtigste zusammengefasst